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   BFH, 28.08.1974 - I R 66/72   

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https://dejure.org/1974,1130
BFH, 28.08.1974 - I R 66/72 (https://dejure.org/1974,1130)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1974 - I R 66/72 (https://dejure.org/1974,1130)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1974 - I R 66/72 (https://dejure.org/1974,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsräume - Mieter - Inhaber - Zuschußzahlung - Branchenfremdes Warenlager - Übernahme - Verwertung - Wirtschaftsgut - Rechnungsabgrenzungsposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1962 ff.) § 4 Abs. 4, § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 448
  • DB 1975, 29
  • BStBl II 1975, 56
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.03.1970 - GrS 1/69

    Abstandszahlung - Erwerber eines Grundstücks - Anschaffungskosten - Selbständig

    Auszug aus BFH, 28.08.1974 - I R 66/72
    Er stelle kein Wirtschaftsgut dar (Hinweis auf Entscheidungen des BFH vom 2. März 1970 GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382; vom 29. Juli 1970 I 130/65, BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810).

    a) Wenn ein Kaufmann zur Erlangung eines konkreten betrieblichen Vorteils einen einmaligen Betrag aufwendet, der im Rahmen der sonstigen Aufwendungen des Betriebs nicht unbedeutend ist und sich klar und einwandfrei von den übrigen Aufwendungen abgrenzen läßt, so stellt dieser Vorteil dann ein Wirtschaftsgut dar, wenn die Aufwendungen dem Kaufmann einen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckenden greifbaren Nutzen bringen (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1965 IV 403/62 U, BFHE 82, 461, BStBl III 1965, 414; BFH-Beschluß GrS 1/69; BFH-Urteil vom 24. August 1971 VIII R 17/66, BFHE 103, 416).

    Die Sache liegt daher anders als in den Fällen, in denen sonst die Rechtsprechung die Pflicht zur Aktivierung verlorener Zuschüsse und Abstandszahlungen betont hat, da sich der erlangte Vorteil nicht im Jahre der Zahlung erschöpfte, sondern über den Bilanzstichtag hinauswirkte (vgl. BFH-Beschluß GrS 1/69; BFH-Urteile I 130/65; VIII R 17/66).

  • BFH, 24.08.1971 - VIII R 17/66
    Auszug aus BFH, 28.08.1974 - I R 66/72
    a) Wenn ein Kaufmann zur Erlangung eines konkreten betrieblichen Vorteils einen einmaligen Betrag aufwendet, der im Rahmen der sonstigen Aufwendungen des Betriebs nicht unbedeutend ist und sich klar und einwandfrei von den übrigen Aufwendungen abgrenzen läßt, so stellt dieser Vorteil dann ein Wirtschaftsgut dar, wenn die Aufwendungen dem Kaufmann einen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckenden greifbaren Nutzen bringen (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1965 IV 403/62 U, BFHE 82, 461, BStBl III 1965, 414; BFH-Beschluß GrS 1/69; BFH-Urteil vom 24. August 1971 VIII R 17/66, BFHE 103, 416).

    Die Sache liegt daher anders als in den Fällen, in denen sonst die Rechtsprechung die Pflicht zur Aktivierung verlorener Zuschüsse und Abstandszahlungen betont hat, da sich der erlangte Vorteil nicht im Jahre der Zahlung erschöpfte, sondern über den Bilanzstichtag hinauswirkte (vgl. BFH-Beschluß GrS 1/69; BFH-Urteile I 130/65; VIII R 17/66).

  • BFH, 29.07.1970 - I 130/65

    Grundstückserwerb - Bebauungsabsicht - Entschädigungen für vorzeitige Räumung -

    Auszug aus BFH, 28.08.1974 - I R 66/72
    Er stelle kein Wirtschaftsgut dar (Hinweis auf Entscheidungen des BFH vom 2. März 1970 GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382; vom 29. Juli 1970 I 130/65, BFHE 100, 32, BStBl II 1970, 810).

    Die Sache liegt daher anders als in den Fällen, in denen sonst die Rechtsprechung die Pflicht zur Aktivierung verlorener Zuschüsse und Abstandszahlungen betont hat, da sich der erlangte Vorteil nicht im Jahre der Zahlung erschöpfte, sondern über den Bilanzstichtag hinauswirkte (vgl. BFH-Beschluß GrS 1/69; BFH-Urteile I 130/65; VIII R 17/66).

  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Auszug aus BFH, 28.08.1974 - I R 66/72
    Die Grundsätze der Rechtsprechung, nach der eine Beschwer wegen zu niedriger Steuerfestsetzung vorliegt, wenn die Steuerfestsetzung sich in späteren Veranlagungszeiträumen zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken würde (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. Dezember 1972 VIII R 39/67, BFHE 108, 278, BStBl II 1973, 323), müssen entsprechend für den Fall gelten, daß während eines zusammenhängenden Zeitraumes der begehrte Steuervorteil zeitlich früher liegt und deshalb für die Folgejahre gewisse steuerliche Nachteile in Kauf genommen werden müssen.
  • BFH, 25.07.1957 - IV 195/56 U

    Abzugsfähigkeit eines Baukostenzuschusses - Abzugsfähigkeit von Miete als

    Auszug aus BFH, 28.08.1974 - I R 66/72
    Diese kann nicht als verlorener Zuschuß zur Erlangung des Mietrechts aufgefaßt werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1957 IV 195/56 U, BFHE 65, 294, BStBl III 1957, 346).
  • BFH, 29.04.1965 - IV 403/62 U

    Behandlung eines Wegebeitrags an eine Gemeinde als ein aktivierungspflichtiges

    Auszug aus BFH, 28.08.1974 - I R 66/72
    a) Wenn ein Kaufmann zur Erlangung eines konkreten betrieblichen Vorteils einen einmaligen Betrag aufwendet, der im Rahmen der sonstigen Aufwendungen des Betriebs nicht unbedeutend ist und sich klar und einwandfrei von den übrigen Aufwendungen abgrenzen läßt, so stellt dieser Vorteil dann ein Wirtschaftsgut dar, wenn die Aufwendungen dem Kaufmann einen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckenden greifbaren Nutzen bringen (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1965 IV 403/62 U, BFHE 82, 461, BStBl III 1965, 414; BFH-Beschluß GrS 1/69; BFH-Urteil vom 24. August 1971 VIII R 17/66, BFHE 103, 416).
  • BFH, 31.07.1967 - I 234/64

    Aktive Abgrenzung des Aufwands von aus der Erstattung an die Lieferer erwachsenen

    Auszug aus BFH, 28.08.1974 - I R 66/72
    Denn begrifflich handelt es sich auch nach der früheren Rechtsprechung bei Rechnungsabgrenzungsposten um Ausgaben, die wirtschaftlich als Aufwand späterer Wirtschaftsjahre anzusehen sind (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 234/64, BFHE 90, 132, BStBl II 1968, 7).
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